Leistungen

Verkehrswert/Marktwert

Bei Transaktionen wie Kauf und Verkauf von Immobilien wird in der Regel ein Verkehrswert bzw. Marktwert ermittelt. Im Zusammenhang mit steuerlichen Themen oder Beleihungen kann aber auch die Ermittlung des Verkehrswerts/Marktwerts erforderlich sein. Der Verkehrswert/Marktwert entspricht dem Preis, der unter normalen Marktgegebenheiten voraussichtlich für eine Immobilie zu erzielen ist. Beide Begriffe werden übrigens synonym verwendet.

Unsere Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten erfüllen sämtliche regulatorische Anforderungen, unabhängig davon, ob sie nach internationalen Standards wie dem „Red Book“ der RICS, TEGoVA, IVSC oder deutschen Regularien wie § 194 BauGB erstellt werden. Weitere nationale rechtliche Grundlagen sind die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Wertermittlungsrichtlinien (WertR).

Alle unsere Gutachten sind „gerichtsfest“ und weisen eine hohe Überzeugungskraft auf.


Beleihungswert

Die von uns erstellten Beleihungswertermittlungen entsprechen sämtlichen regulatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) bzw. der Wertermittlungsrichtlinie des genossenschaftlichen Finanzverbunds für das Immobilienkreditgeschäft. Internationale Standards (z.B. RICS, TEGoVA oder IVSC) werden ebenfalls berücksichtigt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Wertermittlungsobjekt um ein Bestandsgebäude handelt oder ob der vorläufige Beleihungswert einer Projektentwicklung gefragt ist.

Bei der Bewertung von Projektentwicklungen begleiten wir gerne die Bauphase bis zur Fertigstellung mit ergänzenden Bautenstandsberichten.

Wir arbeiten mit der branchenüblichen Software LORA.


Portfolios

In der Portfoliobewertung haben wir ebenfalls Erfahrung mit sämtlichen Nutzungsarten wie Wohnen, Büro, Einzelhandel, Produktion, Lager, Logistik, Hotel, Gastronomie, Pflege und weiteren Spezialimmobilien.

Wir sind Experten in der Bearbeitung großer Datenmengen. Durch Researchleistungen können wir eine lokale Schwerpunktbildung innerhalb eines Portfolios erkennen und das Stärken-/Schwächen-Profil der Objektverteilung ermitteln.

Unsere Portfoliobewertungen enthalten Analysen zu regionalen und lokalen Schwerpunkten, Nutzungsarten, Objektvolumina, Gesamtleerstand, Risiko der zukünftigen Mietzahlungsströme nach gewichteten Mietvertragsrestlaufzeiten sowie Maßnahmen zur Erreichung der Zielrendite.

Dank der Immobilienmarktkenntnis des bulwiengesa-Teams können wir Sie umfassend dabei unterstützen, Strategien für Asset Management, Portfolioallokation, Exit oder Investition/Desinvestition abzuleiten.


DCF-Verfahren

Die Discounted-Cash-Flow-Wertermittlung ist ein international gebräuchliches Wertermittlungsverfahren – für ausländische Objekte, aber auf Wunsch auch für Objekte im Inland. Der Wert einer Immobilie wird durch Diskontierung von Cash Flows berechnet. Dadurch können nicht nur Aussagen zum Marktwert getroffen, sondern auch Zahlungsströme aus der Immobilie dargestellt werden. Das macht Investitionsentscheidungen vergleichbar.

Weitere Vorteile für unsere Kunden sind: bessere Liquiditätsplanung, Ermittlung von Zeitpunkten für Handlungsbedarf wie Investitionen zur Objektaufwertung, rechtzeitige Vermietungsaktivitäten oder Bestimmung des optimalen Zeitpunkts eines Verkaufs.

Je nach Kundenwunsch werden auch andere international gebräuchliche Methoden angewendet wie Direct Capitalization, Terms and Reversion oder die Comparison Method wie auch die Reinstatement Cost bzw. Depriciated Replacement Cost Method beispielsweise zur Ermittlung von Versicherungswerten.

Wir arbeiten mit der branchenüblichen Software „ARGUS DCF“.


Kurzanalysen

Sollten Sie kein vollständiges Wertgutachten, sondern zunächst nur eine kompakte und kostengünstige Beurteilung Ihrer Immobilie benötigen, erstellen wir gerne eine Wertindikation.

Durch die Mitarbeiter der bulwiengesa AG haben wir darüber hinaus die Möglichkeit, Ihnen weitere Beratungsprodukte zu Ihrer Immobilie anzubieten, wie z. B. Kurzanalysen oder umfassendere Markt- und Standortanalysen. Selbstverständlich können wir beides nachträglich in einem Wertermittlungsgutachten berücksichtigen und auf das Gutachtenhonorar anrechnen.